Die Finanzplanung des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Holzminden-Bodenwerder berücksichtigt die Vielfalt der Formen, in denen sich der Auftrag der Kirche, die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat zu erhalten und zu fördern und Menschen für den Glauben an Gott zu gewinnen, im Kirchenkreis und in den Kirchengemeinden konkretisiert. Sie richtet sich nach Maßgabe der Beschlüsse der Kirchenkreissynode und des Kirchenkreisvorstandes an den allgemeinen Planungs-zielen der Landeskirche und an den Konzepten in den Handlungsfeldern aus. In diesem Rahmen bildet der Kirchenkreis einerseits bei der Finanzierung seiner eigenen Aufgaben und Einrichtungen besondere Schwerpunkte. Andererseits ermöglicht er durch die Kriterien für die Bemessung der Grundzuweisung und durch die Bewilligung von Ergänzungszuweisungen Schwerpunktsetzungen in den Regionen, Kirchengemeindeverbänden, Gesamtkirchengemeinden und Kirchengemeinden.
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Grundsätze der Finanzplanung im Kirchenkreis
II.Einnahmen im Kirchenkreis
Einnahmen der Kirchengemeinden
§ 2 Einnahmen der Dotation Pfarre
§ 3 Sonstige Einnahmen und Erträge der Kirchengemeinden, der Kirchengemeindeverbände und Gesamtkirchengemeinden
§ 4 Einnahmen aus dem Rücklagen- und Darlehensfonds
Einnahmen des Kirchenkreises
§ 5 Finanzierung des Kirchenamtes
§ 6 Sonstige Einnahmen des Kirchenkreises
III. Ausgaben im Kirchenkreis
Personalaufwand
§ 7 Stellenplanung für die allgemeine kirchliche Arbeit
§ 8 Grundsätze für die Umsetzung der Stellenplanung
§ 9 Änderung der Stellenplanung
Zuweisungen
§ 10 Grundbesitzerhaltungsfonds
§ 11 Grundzuweisungen
§ 12 Ergänzungszuweisungen
§ 13 Rückforderung von Zuweisungen
Gebäudemanagement
§ 14 Grundsätze des Gebäudemanagements im Kirchenkreis
§ 15 Umsetzung der Gebäudemanagements
IV. Übergreifende Verfahrensregelungen
§ 16 Grundsätze zur Haushaltsführung des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden
§ 17 Eilentscheidungen
V. Schlussbestimmungen
§ 18 Bekanntmachung
§ 19 Inkrafttreten